Lohnvorbereitung · gilt für Deutschland

Zuschläge berechnen

Schichten eintragen, und die Seite trennt Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge in den steuerfreien und den steuerpflichtigen Teil – Überstunden kommen dazu.

Angaben

Bestimmt die gesetzlichen Feiertage.
Laufender Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit, umgerechnet auf eine Stunde.

Schichten

Ende vor dem Beginn heißt: am Folgetag. Pausen ohne Zuschlag als eigene Schichten eintragen.

Gezahlte Zuschlagssätze

Leer bedeutet: gezahlt wird der steuerfreie Höchstsatz.

Überstunden

Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht; der Satz steht im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Ergebnis

Bundesland, Grundlohn und eine Schicht angeben – das Ergebnis erscheint sofort.

So wird gerechnet

  • Steuerfrei bis zu 25 % des Grundlohns für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr, 40 % von 0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat (§ 3b EStG).
  • Sonntag 50 %, gesetzlicher Feiertag und 31.12. ab 14 Uhr 125 %, 24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12. sowie 1. Mai 150 %. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt nur der höhere Satz; der Nachtzuschlag kommt jeweils dazu.
  • Wer vor 0 Uhr beginnt, arbeitet bis 4 Uhr des Folgetags noch am Sonn- oder Feiertag.
  • Der Grundlohn zählt für die Steuerfreiheit höchstens mit 50 € je Stunde, für die Beitragsfreiheit höchstens mit 25 € (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV).
  • Überstundenzuschläge sind voll steuer- und beitragspflichtig.

Steuerfrei sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden. Die Seite ersetzt keine Lohnabrechnung; der Abrechner prüft Tarifvertrag und Einzelfall.

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